Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, hat die Bundesregierung eine Rechtsverordnung erlassen und zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten festgelegt. Im Wesentlichen geht es um Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb und um den Mund-Nasen-Schutz.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Die Bundesregierung hat FAQs zur Verordnung veröffentlicht. Diese finden sich hier: FAQs