Die Kirchliche Entgeltordnung wurde durch die Arbeitsrechtliche Kommission mit Wirkung zum 01.01.2014 verabschiedet.
Mit der Kirchlichen Entgeltordnung weicht die Evangelische Landeskirche Baden von den allgemeinen Eingruppierungsvorschriften der Entgeltordnung Bund ab.
Diese findet lediglich in den Fällen Anwendung, in denen sich in der Kirchlichen Entgeltordnung keine einschlägige Eingruppierungsvorschrift finden lässt.
Vorbemerkungen zur kirchlichen Entgeltordnung
Eingruppierungsvorschriften für einzelne Berufsgruppen:
Abschnitt 3 Mitarbeitende in Diakonie-/Sozialstationen (Gemeindekrankenpflege)
Kirchendienerinnen und Kirchendiener/Hausmeisterinnen und Hausmeister
Abschnitt 20 Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt oder Dekanat
Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt | Mitarbeitende in der Tätigkeit von bzw. im Bereich der/des |
1 | Behindertenhilfe |
2 | Botinnen und Boten/Pförtnerinnen und Pförtner/Telefonistinnen und Telefonisten |
3 | Diakonie-/Sozialstationen (Gemeindekrankenpflege) |
4 | diakonischen, pädagogischen, seelsorgerlichen, erwachsenenbildnerischen oder organisatorischen Aufgaben |
5 | Dorfhelferinnen und Dorfhelfer/Haus- und Familienpflege |
6 | Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter der Nachbarschaftshilfe/ des Mobilen Sozialen Dienstes/ des hauswirtschaftlichen Dienstes |
7 | Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone/Jugendreferentinnen und Jugendreferenten |
8 | Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Verwaltungs- und Serviceämtern |
9 | Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer/Leiterinnen und Leiter von Kirchengemeinde-ämtern/Kirchenverwaltungen |
10 | Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer/Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter von Diakonie-/Sozialstationen |
11 | Hauswirtschaftlichen Versorgung (Ambulante Dienste) |
12 | Kirchendienerinnen und Kirchendiener/Hausmeisterinnen und Hausmeister |
13 | Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker/Professorinnen und Professoren der Hochschule für Kirchenmusik |
14 | Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer |
15 | Leiterinnen und Leiter von Alten- und Pflegeheimen, Kurzzeitpflege- und Tagespflegeeinrichtungen |
16 | Professorinnen und Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg |
17 | Prüferinnen und Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt |
18 | Religionslehrerinnen und Religionslehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen/an Gymnasien und beruflichen Schulen |
19 | Sekretärinnen und Sekretäre allgemein |
20 | Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt oder Dekanat |
21 | Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter/Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen |
22 | Sozialsekretärinnen und Sozialsekretäre |
23 | Werkstätten für behinderte Menschen und in therapeutischen Werkstätten |
24 | Wirtschafts- und Küchendienst |