Die Evangelische Kirche Heidelberg teilt sich auf in 17 Pfarrgemeinden. In jeder Pfarrgemeinde sind in der Regel eine Sekretärin, ein Kirchenmusiker und mitunter ein Hausmeister tätig.
Für die einzelnen Berufsgruppen gelten folgende Regelungen:
Sekretär*innen im Pfarramt und im Dekanat
Eingruppierung:
Die Eingruppierung richte sich nach Abschnitt 20 der Kirchlichen Entgeltordnung. Maßgeblich sind die übertragenen Aufgaben, mit den Heraushebungsmerkmalen „schwierige“ und „erweiterte“ Tätigkeiten.
Kirchliche Entgeltordnung Abschnitt 20
Deputate / Personalbemessung in den Pfarrämtern:
Das Bemessungssystem der zuzuerkennenden Deputate in den Pfarrämtern ergibt sich aus den Richtlinien über die Aufstellung und Verabschiedung der Haushalts- und Wirtschaftspläne für kirchliche Rechtsträger i.S.v. § 1 KVHG für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsrichtlinien 2018/2019)
Dort ist für die Haushaltsjahre 2018/2019 Folgendes geregelt:
„Bei der Personalbemessung der Pfarrsekretariate sind für die Erledigung der Kernaufgaben nach der Stellenbeschreibung gemäß Rundschreiben 5-1/2012 des Evangelischen Oberkirchenrates je Tausend Gemeindeglieder der Pfarrgemeinde sechs Wochenstunden zu Grunde zu legen, mindestens jedoch fünf Wochenstunden je besetztes oder besetzbares und nicht dauerhaft vakantes Pfarramt. Der Faktor sechs je Tausend Gemeindeglieder ist mit der Zahl der Gemeindeglieder, die der Pfarrgemeinde angehören, zu multiplizieren.
Im Falle der Übertragung von erweiterten Aufgaben nach der Stellenbeschreibung gemäß Rundschreiben 5-1/2012 des Evangelischen Oberkirchenrates richtet sich der bei Pfarrsekretariatsstellen zusätzlich zu Grunde zu legende Stundenumfang nach dem Umfang der übertragenen Aufgaben.“
Das zitierte Rundschreiben finden Sie hier:
Rundschreiben 5-1 / 2012 des Evangelischen Oberkichenrates
Stellenbeschreibung
Die Arbeitsunterlage zur Stellenbeschreibung finden Sie hier:
Stellenbeschreibung Sekretariat im Pfarramt