Entgelt

Tabellenentgelt

Die Mitarbeitenden erhalten monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. Es gibt keine zusätzlichen Leistungen für Angehörige. Diese Regelung ist mit Übernahme des TVöD entfallen. Für „Altfälle“, die zum Zeitpunkt der Übernahme des TVöD schon bei der Evangelischen Kirche beschäftigt waren und dies weiterhin sind, gibt es Besitzstandsregelungen.

Regelungen zur Eingruppierung finden Sie hier Eingruppierung

Entgelttabellen

Tabelle Bund, 01.03.2024 bis 31.12.2024

Tabelle SuE, 01.03.2024 bis 31.12.2024 findet vor allem Anwendung für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen

Tabelle für den Pflegebereich, 01.03.2024 bis 31.12.2024, findet Anwendung für die Fachkräfte in der Diakoniestation

Stufen

Die Entgeltgruppen umfassen mit wenigen Ausnahmen sechs Stufen. Bei Einstellung werden die Beschäftigten grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Sämtliche Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung bei Arbeitgebern innerhalb der Evangelischen Landeskirche Baden, die dem kirchlichen Arbeitsrecht der Evangelischen Landeskirche Baden unterliegen, werden bei der Einstellung als Stufenlaufzeit angerechnet.

Stufenlaufzeiten

Im Bereich der Tabellen des SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) gibt es folgende Stufenlaufzeiten: Stufenlaufzeiten SuE

Im Bereich der Anwendung des TVöD Bund und in der Pflege gibt es folgende Stufenlaufzeiten: Stufenlaufzeiten TVöD Bund

Es gibt kirchliche Besonderheiten bei Eltern- und Pflegezeit. Hierzu gibt es eine
Information des EOK

Jahressonderzahlung
Hier finden Sie Informationen zur Jahressonderzahlung

Jubiläumsgeld
Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit
von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro.
von 50 Jahren in Höhe von 600 Euro (kirchliche Sonderregelung)
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.

Zusätzlich wird jeweils 1 Tag Arbeitsbefreiung gewährt.

Vermögenswirksame Leistungen
Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung haben Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert, einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung für jeden vollen Kalendermonat 6,65 Euro.

Sterbegeld
Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. Als Sterbegeld wird für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für zwei weitere Monate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gezahlt.

Zuschläge, n.n.

Leistungsentgelt
Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung, die zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt werden kann. Für das Leistungsentgelt kann ein Gesamtvolumen von bis zu 1 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der finanziellen Situation der Evangelischen Kirche Heidelberg kommt das Leistungsentgelt aktuell nicht zur Auszahlung.

Entgeltfortzahlung, n.n.