Sabbatjahr


Die Evangelische Landeskirche Baden hat eine Vielzahl von Regelungen, die sie zu einem attraktiven Arbeitgeber machen.

Die Ermöglichung eines Sabbatjahres ist eine dieser Regelungen (§ 4 Nr. 10 AR-M). Nähere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 14 der Broschüre Freiräume in Kirche und Diakonie.

Diese Regelungen gelten selbstverständlich auch bei der Evangelischen Kirche Heidelberg.