Neben den neuen Sozialversicherungswerten und Beitragssätzen gibt es Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung. Außerdem wird ab 01.07.2019 der sog. Übergangsbereich eingeführt, der die bisherige Gleitzone ersetzt.
Neben den neuen Sozialversicherungswerten und Beitragssätzen gibt es Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung. Außerdem wird ab 01.07.2019 der sog. Übergangsbereich eingeführt, der die bisherige Gleitzone ersetzt.