Die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in Zeiten von Corona ist schwierig. Das Geschehen ist sehr dynamisch, oft sind schnelle und kurzfristige Reaktionen auf das aktuelle Geschehen notwendig.
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er dafür sorgen, dass die Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich sind.
Dies wird gewährleistet durch Gefährdungsbeurteilungen, Hygiene- und Schutzkonzepte, auf deren Einhaltung die Mitarbeitenden verpflichtet werden.
Wichtige Hinweise finden Sie auf den folgenden Seiten
Hinweise der Evangelischen Landeskirche für verschiedene Bereiche
Hinweise des Gesamtausschusses der Evangelischen Landeskirche Baden
Informationen der Gewerkschaft Verdi
Informationen der Berufsgenossenschaft bgw
Informationen der Unfallkasse Baden Württemberg
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen Arbeitssituation besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnehme mit der Evangelischen Kirchenverwaltung oder der MAV.
Ein wichtiger Ansprechpartner kann auch die Arbeitsgruppe zur Gefährungsbeurteilung (AzG) sein. Hierbei handelt es sich um eine von Arbeitgeber und MAV paritätisch besetzte Arbeitsgruppe, die unter anderem die Aufgabe hat, Beschwerden gegen vorgesehene Maßnahmen des Arbeitsschutzes entgegenzunehmen und nach Beratung dem Rechtsträger ggf. einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
Die AzG ist bis auf Weiteres über die MAV zu erreichen. Die MAV leitet entsprechende Anfragen an die AzG weiter.