Der 3. Weg und die Arbeitsrechtliche Kommission
Der Dritte Weg bezeichnet den Fakt, dass die Evangelische und die Katholische Kirche in Deutschland grundsätzlich keine Tarifverträge abschließen, sondern ein eigenes Verfahren zur kollektiven Regelung des Inhalts kirchlicher Arbeitsverhältnisse geschaffen haben.
Verfassungsrechtlich ist dies grundsätzlich möglich und wurde auch durch das Bundesarbeitsgericht in zwei Entscheidung im Jahr 2012 bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesen beiden Entscheidungen allerdings auch Rahmenbedingungen festgelegt, die der sogenannte 3. Weg erfüllen muss, um verfassungskonform zu sein. Die durch die ARK getroffenen Regelungen werden als Arbeitsrechtsregelungen bezeichnet. Die Anwendungen der Arbeitsrechtlichen Regelungen durch die jeweiligen Anstellungeträger ist verbindlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Landeskirche Baden (ARK Baden): ARK-Baden
TVöD Bund
Die ARK Baden hat grundsätzlich entschieden, dass der TVöD Bund (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Fassung Bund) auf die kirchlichen Arbeitsverhältnisse im Bereich der verfassten Kirche und damit auch bei der Evangelischen Kirche Heidelberg Anwendung findet. Der Tariftext wird u.a. durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht: BMI: TVöD
Arbeitsrechtsregelungen
Diese Grundsatzentscheidung zur Anwendung des TVöD Bund wird ergänzt durch eine Vielzahl durch die ARK Baden getroffener arbeitsrechtlicher Regelungen, die den TVöD Bund ergänzen oder an einzelnen Stellen abändern. Eine Gesamtübersicht finden Sie hier: Ziffer 920.000 ff.
Auf die für alle wichtigsten sei an dieser Stelle hingewiesen:
AR-Grundl-AV
In der Arbeitsrechtsregelung über die Grundlagen der Arbeitsverhältnisse der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Evangelischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche in Baden werden grundlegende Regelungen für die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden getroffen. Hier finden sich u.a. Regelungen zur Loyalitätspflicht, aber auch zur Möglichkeit der Einleitung eines individuellen Schlichtungsverfahrens bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zur AR-Grundl-AV.
AR-M
Die Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die vermutlich bedeutsamste und die zugleich am schwierigsten zu lesende Arbeitsrechtsregelung. Hier erfolgt die Festlegung zur Anwendung des TVöD sowie die diesen abändernden und ergänzenden Regelungen. Für „Fachleute“ hochinteressant und auch sehr wichtig für die einzelnen Arbeitsverhältnisse. Zur AR-M.
AR-FWB
Die Arbeitsrechtsregelung zu Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung ist aus unserer Sicht eine wichtige Regelung, die sehr gute Rahmenbedingungen für den Bereich der Fort- und Weiterbildung schafft und deutlich über den TVöD hinausgeht. Die AR-FWB wird ergänzt durch eine Dienstvereinbarung für die Evangelische Kirche Heidelberg.
Zur AR-FWB
Zur DV zur Fort- und Weiterbildung
Weitere Arbeitsrechtsregelungen
Bei den Hinweisen zu den einzelnen Berufsgruppen weisen wir auch noch auf Arbeitsrechtsregelungen für bestimmte Berufsgruppen hin.
Unsere Berufsgruppen