Eingruppierung der Mitarbeiter*innen in den Kindertageseinrichtungen

Eingruppierung der Mitarbeiter*innen in den Kindertageseinrichtungen

In Ziffer ?? der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiter (AR-M) wird auf folgende Regelung (Teil B Abschnitt XXIV für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder (BT-V) verwiesen.

Diese Regelungen werden ergänzt durch die Anlage 2 zur AR-M KEntgO, Buchstabe B

https://www.kirchenrecht-baden.de/document/14113#

XXIV,Beschäftigte im Sozial_und Erziehungsdienst,Eingruppierung