Für die Kirchendiener und Hausmeister gelten im Bereich der Evangelischen Landeskirche Baden die folgenden Regelungen:
Arbeitsrechtsregelung über den Dienst der Kirchendienerin/des Kirchendieners und der Hausmeisterin / des Hausmeisters (AR-KduHM)
https://kirchenrecht-baden.de/document/4075
Arbeitsrechtsregelung für den Dienst an Sonn- und Feiertagen (AR-SoFei)
https://kirchenrecht-baden.de/document/4078
Hinweise des Evangelischen Oberkirchenrats zur Arbeitsrechtsregelung für den Dienst an Sonn- und Feiertagen
https://kirchenrecht-baden.de/document/4077
Die Eingruppierung erfolgt nach Abschnitt 12 der Kirchlichen Entgeltordnung: