Kirchenmusiker

Eingruppierung

Die Eingruppierung der Kirchenmusiker*innen richtet sich nach Abschnitt 13 der Kirchlichen Entgeltordnung:
Abschnitt 13 der Kirchlichen Entgeltordnung

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit der Kirchenmusiker*innen richtet sich nach der Arbeitsrechtsregelung zur Ermittlung der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern (AR-AzKimu)

AR-AzKimu

Dienstordnung

Die Dienstordnung Kirchenmusiker*innen regelt Arbeitsabläufe im Arbeitsalltag.

AR-Dienstordnung Kirchenmusiker