Eingruppierung
Die Eingruppierung der Kirchenmusiker*innen richtet sich nach Abschnitt 13 der Kirchlichen Entgeltordnung:
Abschnitt 13 der Kirchlichen Entgeltordnung
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit der Kirchenmusiker*innen richtet sich nach der Arbeitsrechtsregelung zur Ermittlung der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern (AR-AzKimu)
Dienstordnung
Die Dienstordnung Kirchenmusiker*innen regelt Arbeitsabläufe im Arbeitsalltag.