Personalgespräche / Mitarbeitergespräche

Information zu Personalgesprächen und Mitarbeitendengesprächen

Personalgespräche

Mitunter werden Mitarbeitende durch den Arbeitgeber zu Personalgesprächen eingeladen. Nicht immer – aber häufig – ist Anlass der Einladung eine Unzufriedenheit des Arbeitgebers mit den Leistungen oder dem Verhalten der Mitarbeitenden, die besprochen werden soll. Die Einladung zu einem Personalgespräch führt bei Mitarbeitenden häufig zu Unsicherheit und auch einer gewissen Nervosität, da nicht immer bekannt ist, um was es genau geht. Personalgespräche beziehen sich auf die Person des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin sowie auf die Qualität der Arbeitsleistung oder das Verhalten. Ein Personalgespräch liegt z.B. vor, wenn gegenüber einem Mitarbeiter eine Abmahnung ausgesprochen werden soll und er vorher zu den Vorwürfen angehört wird. Die Teilnahme an einem Personalgespräch ist grundsätzlich verpflichtend.

Bei der Einladung und der Durchführung von Personalgesprächen muss der Arbeitgeber aber auch auf Bedürfnisse oder Einschränkungen des Arbeitnehmers eingehen. Dies beinhaltet:

  • Eine Information des/der Mitarbeitenden über die vorgesehenen Gesprächsthemen
  • Die Rücksichtnahme auf Verhinderungen (Arbeitsunfähigkeit)
  • Einem Wunsch von Mitarbeitenden nach einer Protokollierung des Gesprächs nachzukommen
  • Die Einräumung einer Reaktions- oder Bedenkzeit bezüglich Stellungnahmen oder Vorschlägen

Mitarbeitende haben das Recht, zu angeordneten Personalgesprächen (und um nichts anderes handelt es sich bei Einladungen in der Regel) ein Mitglied der MAV hinzuzuziehen.

Daneben haben Mitarbeitende selbstverständlich auch das Recht, sich mit der Bitte um Beratung vertraulich im Vorfeld oder im Nachgang zu einem Personalgespräch an die MAV zu wenden. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Mitarbeitendengespräche

Angeordnete Personalgespräche sind nicht zu verwechseln mit ggf. regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendengesprächen. In diesen Gesprächen wird gemeinsam mit dem oder der Dienstvorgesetzten das Arbeitsverhältnis reflektiert. Häufig liegt dem Mitarbeitendengespräch ein strukturierter Fragebogen / Gesprächsleitfaden zugrunde, der in aller Regel auch mit der MAV abgestimmt wurde. Diese Gespräche werden durch die MAV grundsätzlich begrüßt, da sie eine gute Gelegenheit darstellen für einen wechselseitigen Austausch über die eigene Arbeitssituation, der im Arbeitsalltag vielleicht nicht immer in ausreichendem Maß möglich ist.