SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ergänzt und verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt.
Neu aufgenommen wurde die Vorschrift, dass alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, die Pflicht haben, jeder und jedem ihrer Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen Test anzubieten, welcher möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden sollte.
Weitere Bestimmungen enthalten Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb incl. Bestimmungen zum HomeOffice und betrieblichen Hygienekonzepten sowie auch Regelungen zum Mund-Nase-Schutz und Atemschutz.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Thematik gut aufgearbeitet:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

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