Zusatzversorgung


Nach § 4 Nr. 25 AR-M haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung), die der Anstellungsträger durch Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse sicherstellt. Die Zusatzversorgung wird für die Evangelische Kirche Heidelberg durchgeführt durch die Evangelische Zusatzversorgungskasse in Darmstadt EZVK.
Zu einem früheren Zeitpunkt wurde die Zusatzversorgung durchgeführt durch die VBL sowie die KZVK Baden. Zwischenzeitlich ist nur noch die EZVK in Darmstadt zuständig.
Die EZVK bietet in regelmäßigen Abständen eine Beratung vor Ort an.

Wer bezahlt den Beitrag?
Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Ab dem 01.01.2019 beträgt der Beitragssatz bei der EZVK 5,6 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden
Aus verschiedenen Gründen, vor allem verursacht durch das aktuell sehr geringe Zinsniveau, musste durch die ARK allerdings eine Beteiligung der Mitarbeitenden rechtlich vereinbart werden. Diese hat zwei Fallgruppen:

Mitarbeitende, die zu einem früheren Zeitpunkt bei der VBL zusatzversichert waren und zum 01.01.2007 in die KZVK übergeführt wurden, bezahlen einen Eigenbeitrag in Höhe von 2 Prozent der jeweiligen Bruttobezüge. Damit wird eine Abstandszahlung der Evangelischen Kirche Heidelberg an die VBL teilweise kompensiert. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren nach dem Wechsel der Zusatzversorgung.
Diese Regelung gilt auch für Mitarbeitende, die nach dem Zeitpunkt des Wechsels eingestellt werden für die restliche Dauer des 15-Jahreszeitraums.

Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt des Wechsels der Zusatzversorgung bereits bei der KZVK versichert waren, bezahlen einen Eigenbeitrag in Höhe der Hälfte des über 4,8 Prozent liegenden Beitragssatzes. Ausgehend von einem Beitragssatz in Höhe von 5,6  sind dies zur Zeit 0,4 Prozent (Stand November 2020).

Kapitaldeckungsverfahren und Punktemodell
Die Zusatzversorgung durch die EZVK erfolgt im Kapitaldeckungsverfahren und wird mit einem Punktemodell umgesetzt. Jeder erworbene Punkt hat einen Wert in Höhe von 4,00 €. Nähere Informationen der EZVK zum Punktemodell: Punktemodell

Wichtig zu wissen
Die Zusatzrente der EZVK unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
Durch die EZVK werden keine zusätzlichen „Arbeitgeber“anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen daher komplett durch den Empfänger der Zusatzrente erbracht werden.