MAV neu gewählt

Am 06.04.2022 war es endlich soweit. Turnusgemäß wurde die  Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirche Heidelberg neu gewählt. 14 Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich zur Wahl. Erfreulicherweise waren auch viele unterschiedliche Berufgsgruppen vertreten.
Vielen Dank auch an dieser Stelle an den Wahlvorstand, der die Wahl kompetent und souverän durchgeführt hat.
Die neu gewählten MAV-Mitglieder finden Sie hier:

Die neue MAV

Am 03.05.2022 hat sich die neue MAV konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde erneut Peter Wallenwein gewählt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden  wurden Lorenz Sauerborn und Karin Walter gewählt.

 

Newsletter 01/2022 erschienen

Nach längerer Wartezeit ist nun ein weiterer Newsletter der MAV erschienen. Aufgenommen wurden Informationen zur neuen MAV, ein Dank an die ausgeschiedene bisherige stellvertretende Vorsitzende Susanne Schmidt sowie weitere interessante Informationen.

Den Newsletter finden Sie hier:

Newsletter 01/2022

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Neue Monatsentgelte ab 01.04.2021

Mit den Tarifverhandlungen in 2020 wurde auch die Anpassung der Entgelttabellen ab dem 01.04.2021 vereinbart. Im Durchschnitt sind die Entgelte um 1,4% gestiegen.
Nachdem im Bereich der Evangelischen Kirche Heidelberg das Entgelt immer am Ende eines Monats rückwirkend für den Monat ausgezahlt wird, wird die Entgeltsteigerung mit der Ende April 2021 erfolgenden Auszahlung spürbar.
Die Tabellen sind hier zu finden:

Sozial- und Erziehungsdienst

P-Tabelle (Pflegedienst)

Monatsentgelte TVöD Bund





SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ergänzt und verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt.
Neu aufgenommen wurde die Vorschrift, dass alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, die Pflicht haben, jeder und jedem ihrer Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen Test anzubieten, welcher möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden sollte.
Weitere Bestimmungen enthalten Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb incl. Bestimmungen zum HomeOffice und betrieblichen Hygienekonzepten sowie auch Regelungen zum Mund-Nase-Schutz und Atemschutz.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Thematik gut aufgearbeitet:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Dienstvereinbarung bürofreies Arbeiten

Mit Wirkung zum 01.01.2021 haben sich die MAV und die Evangelische Kirchenverwaltung auf eine Dienstvereinbarung zum Thema bürofreises Arbeiten für die Dauer der Pandemie verständigt.
Die Dienstvereinbarung finden Sie hier:
Dienstvereinbarung bürofreies Arbeiten
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu der Dienstvereinbarung haben.

Arbeitsrechtliche Informationen für Arbeitgeber aktualisiert

Die Evangelische Landeskirche Baden und das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden haben die Arbeitsrechtlichen Informationen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Coronavirus aktualisiert. Die aktuellen Hinweise finden Sie hier: Arbeitsrechtliche Informationen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Coronavirus

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, hat die Bundesregierung eine Rechtsverordnung erlassen und zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten festgelegt. Im Wesentlichen geht es um Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb und um den Mund-Nasen-Schutz.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Die Bundesregierung hat FAQs zur Verordnung veröffentlicht. Diese finden sich hier: FAQs